Allgemeine Geschäftsbedingungen Segelcharter Bodensee (AGB)
Zahlung, Rücktritt, Nichtantritt des Charterers
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Der Charterpreis ist in der angegebenen Höhe bei Vertragsabschluss fällig, der Rest - sofern nicht anders im Vertrag ausgewiesen - 6 Wochen vor Törnbeginn. Der Zahlungseingang hat bis zum jeweils angegebenen Datum zu erfolgen.
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Bei Stornierung bis zu 8 Wochen vor Charterbeginn verfällt die Anzahlung. Bei Stornierung ab 8 Wochen vor Charterbeginn ist die gesamte Chartergebühr fällig. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
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Zahlt der Charterer nicht innerhalb der genannten Termine, kann der Vercharterer vom Vertrag zurücktreten.
Pflichten des Vercharterers
Die gebuchte Yacht wird dem Charterer gereinigt, segelklar und seetüchtig übergeben. Kann die gebuchte Yacht zu dem im Chartervertrag vereinbarten Termin nicht übergeben werden (z.B. wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfall bei der Vorcharter, etc.), kann der Vercharterer eine andere Ersatzyacht stellen.
Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt:
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die Grundsätze guter Seemannschaft einzuhalten und das Schiff in einem seetüchtigen Zustand zu erhalten.
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die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen. Ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht, behält sich der Vercharterer vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern,
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die gesetzlichen Bestimmungen eines Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen,
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die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken oder als Ausbildungsschiff zu verwenden, keine fremden Passagiere mitzunehmen, die Yacht ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers keinem Dritten zu überlassen oder zu vermieten und keine gefährlichen Güter oder Stoffe zu transportieren,
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an Regatten nur nach Anfrage und schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer teilzunehmen,
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keine Veränderungen am Schiff oder an der Ausrüstung vorzunehmen,
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Yacht und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, die Yacht nur mit Bootsschuhen zu betreten, sich vor Törnbeginn und während des Törns über die Gegebenheiten des Fahrgebiets eingehend zu informieren, wie z. B. über Strömungen, veränderte Wasserstände bei starken Winden und dem Pegelstand Konstanz sowie den hierdurch resultierenden Wasserstand.
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sich täglich mit den Wetterberichten und Warnungen für den Bodensee zu befassen,
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bei angesagten Windstärken ab 7 Bft. den schützenden Hafen nicht zu verlassen, bzw. einen schützenden Hafen aufzusuchen,
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die Yacht nach Rückkehr in einem einwandfreien, ordentlichem und aufgeklartem Zustand zurück zu gegeben, Abwasser- und Fäkalientanks abgesaugt und Frischwasser gebunkert zu haben - andernfalls wird das Absaugen und das Bunkern berechnet und von der Kaution abgezogen,
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bei Schäden, Kollisionen, Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sofort (telefonisch) den Vercharterer zu benachrichtigen. Bei Schäden am Schiff oder an Personen einen Schadensbericht bzw. eine Niederschrift anzufertigen und für eine Gegenbestätigung (Hafenmeisters, Arztes usw.) zu sorgen,
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im Falle der Havarie oder ähnlichen Fällen keine Vereinbarungen über Abschlepp- oder Bergungskosten zu treffen.
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Schiffszustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar bei der Übergabe- und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste) und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen,
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Beanstandungen der Yacht unverzüglich im Stützpunkt der Yacht anzuzeigen und im Übergabe- oder Rückgabeprotokoll zu vermerken. Später angezeigte Reklamationen werden ausgeschlossen.
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Keine Hunde oder andere (Haus)-Tiere mit an Bord zu nehmen.
Reparaturen, Motoren- und Bilgenüberwachung
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Reparaturen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch den Vercharterer. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Auslagen für Reparaturen bis zu einer Höhe von 100.-€, welche infolge von Materialverschleiß notwendig wurden, werden vom Vercharterer bei Vorlage der quittierten Rechnung zurückerstattet. Höhere Beträgen werden nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Vercharterer erstattet.
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Der Ölstand, das Kühlwasser, die Stromversorgung und die Bilgen sind täglich durch den Charterer zu überprüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Der Motor darf bei Schräglage unter Segeln ab 10 Grad Krängung nicht benutzt werden, da der Öl-Schmierfilm evtl. abreißt.
Rücktritt des Charterers oder Minderung des Charterpreise bei verspäteter Übergabe oder Mängeln
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Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin vom Vercharterer zur Verfügung gestellt, so kann der Charterer bei einer Charterdauer von einer Wochen frühestens 48 Stunden danach bei voller Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten. Bei einer Charterdauer von zwei oder mehr Wochen erhöht sich die Frist auf 72 Stunden, bei einer Wochenendcharter verringert sich die Frist auf 24 Stunden.
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Weitergehende Ersatzansprüche, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen. Tritt der Charterer nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später einsatzfähig wurde.
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Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
Haftung des Vercharterers
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Der Vercharterer haftet dem Charterer nur für Schäden, welche diesem infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen. Körperschäden sind vom Haftungsausschluss ausgenommen.
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Der Vercharterer haftet nicht für solche Schäden, die aus Ungenauigkeiten, Veränderungen und Fehlern des zur Verfügung gestellten nautischen Hilfsmaterials wie z. B. Seekarten, Handbücher, Kompass usw. verursacht werden.
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Die Yacht ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligungsversicherung im Schadensfall entspricht der Höhe der zu hinterlegenden Kaution (ausgenommen grobe Fahrlässigkeit). Die Kaution ist auch zu hinterlegen, wenn ein professioneller Skipper über den Vercharterer organisiert wird. Dieser ist für die Führung der Yacht verantwortlich und für Schäden, die durch ihn verursacht werden, nicht aber für Schäden, die durch die Chartergäste, bzw die Crew verursacht werden.
Haftung des Charterers
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Für Handlungen und Unterlassungen des Charterers, für die der Charterer von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Charterer den Vercharterer von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen im In- und Ausland frei. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten aus den, für das Schiff abgeschlossenen Versicherungen (Haftpflicht und Kasko).
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Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen als den vereinbarten Ort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Charterer alle Kosten für die Rückführung. Sollte die Rückführung der Yacht den Charterzeitraum überschreiten, gilt die Yacht erst mit Eintreffen im vereinbarten Rückgabehafen als vom Kunden zurückgegeben.
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Verspätete Schiffsrückgabe führt zu Ersatzansprüchen seitens des Vercharterers. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe der Yacht.
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Der Charterer haftet für alle von ihm oder seiner Crew schuldhaft verursachten Schäden an Dritten sowie an der Charteryacht, deren Ausrüstung oder Zubehör, insbesondere auch für solche Schäden, die auf fehlerhafte Bedienung oder mangelhafte Wartung (wenn und soweit Aufgabe des Charterers) der an Bord befindlichen Aggregate zurückzuführen sind. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet er auch für die Inanspruchnahme durch den Kaskoversicherer (Regress). Wenn und soweit ihn ein Verschulden trifft, haftet der Charterer auch für alle Folge- und Ausfallschäden, sowie ev. Kosten zur möglichen Reduktion von Folge- und Ausfallschäden.
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Die Bedingungen des Versicherers, welche auf Nachfrage gerne übersandt werden, sind Bestandteil dieses Vertrages. Bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung wird die Kaution nicht in Anspruch genommen. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution gedeckte Kosten sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen.
Der Vercharterer empfiehlt dem Charterer ausdrücklich den Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und den Abschluß einer Folgeschadenversicherung.
Gemischtes/Nebenabreden/Auskünfte/salvatorische Klausel
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Eine Verlängerung der Charterzeit bzw. eine Rückgabe in einem anderen Hafen ist nur mit Zustimmung des Vercharterers möglich. Verzögerungen durch Reparaturen, die während der Charterzeit auftreten, werden nicht vergütet.
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Bei offensichtlichen Fehlern bei Berechnung der angeführten Nutzungsgebühr und der Extras haben der Vercharterer und der Charterer das Recht und die Pflicht, die Nutzungsgebühr gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
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Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
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Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im übrigen. Die Parteien vereinbaren, die unwirksamen Regelung durch diesen möglichst nahe kommenden wirksamen Regelungen zu ersetzen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Bei Ansprüchen gegenüber dem Vercharterer ist Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall als vereinbart.